StraßenTAUBE und StadtLEBEN e.V.
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tierschutz-bußgeldkatalog

strafmaß Baden-Württemberg

Einen wild lebenden Vogel zu fangen, zu verletzen oder zu töten ist kein Kavaliersdelikt und kann mit einem Bußgeld bis EUR 15.000,00 bestraft werden. Bei geschützten Vogelarten bis zu EUR 50.000,00.

 

Hierunter fällt auch das Zerstören von Nestern und Gelegen.

 

Daher: Tauben sind kein Freiwild für Tierquäler! Wenn Sie tierschutzrelevante Handlungen beobachten, erstatten Sie bitte Anzeige bei der Polizei.

 

 

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