Taubenpille Ovistop

Senatsverwaltung für Justiz und
Verbraucherschutz
Die Landestierschutzbeauftragte
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Salzburger Str. 21 – 25, 10825 Berlin
Geschäftszeichen (bitte angeben)
LTB
Frau Dr. Herrmann

17. Mai 2024

 

 

Kurzstellungnahme
zum Einsatz nicarbazinhaltiger Arzneimittel
zur Reduzierung von Stadttaubenpopulationen
Die Verfütterung von Medikamenten mit dem Wirkstoff Nicarbazin (zum Beispiel des Mittels "(Ovistop“) an Stadttauben, um deren Population zu reduzieren, ist abzulehnen, weil sie gegen
das Artenschutzrecht verstößt (dazu 1). Zudem würde es sich um einen genehmigungspflichtigen Tierversuch handeln (dazu 2). Ebenfalls bestehen gewichtige
Bedenken an der arzneimittelrechtlichen Zulässigkeit eines solchen Vorgehens, die hier jedoch aufgrund der bereits anderweitig begründeten Rechtswidrigkeit dahinstehen können.
1. Verstoß gegen Artenschutzrecht
Aus artenschutzrechtlicher Sicht steht der Ausbringung kontrazeptiver Medikamente entgegen,dass sie gegen § 44 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 BNatSchG verstößt.

Aus diesem Grund wurde der
Einsatz des Mittels „Ovistop“ etwa in Berlin abgelehnt.

Gesamter Text in der PDF zu lesen

 

OVISTOP
kurzstellungnahme-einsatz-von-nicarbazin[...]
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