Wichtiger Urheberrechtshinweis:
Inhalte (inkl. Konzepte in PDFs & externe Fachlinks) sind geistiges Eigentum vom Verein StraßenTAUBE & StadtLEBEN e.V. oder der jeweils genannten Urheber.
Die Weitergabe oder Nutzung – auch auszugsweise oder mündlich – ist nur unter Nennung des Vereins als Urheber sowie der jeweiligen Originalquellen gestattet. Eine Nutzung als eigenes Gedankengut ist untersagt; wir behalten uns bei Missbrauch eine öffentliche Richtigstellung vor.
Als ehemalige Haustiere sind sie - genau wie Hunde und Katzen - auf die Versorgung durch den menschen angewiesen.
Wenn eine verirrte oder ausgesetzte Taube rechtlich ähnlich behandelt wird wie ein ausgesetzter Hund und wenn wir uns an bettelnden Tauben, Verschmutzungen sowie an Vergrämungsmaßnahmen wie Spikes oder Fangnetzen im Stadtbild stören, sollten wir dann nicht nach wirksamen Maßnahmen suchen, die
Die Einrichtung weiterer betreuter Taubenschläge nach dem Augsburger Modell erfüllt diese Anforderungen:
StraßenTAUBE und StadtLEBEN e.V.
setzt sich mit seinen ehrenamtlichen Tierschützerinnen und Tierschützern für die Einrichtung und Betreuung solcher Taubenschläge ein.
Unterstützen Sie uns dabei!
Hier ist gut turteln: Tauben verbringen 80 % des Tages in einem betreuten Schlag. 80 % des Kots verbleiben dort und beschmutzt nicht die Städte. Satte und gesunde Tiere = keine Belästigung im Stadtbereich.
.