Straßentauben zu helfen ist kein Privatvergnügen – sondern eine kommunale Pflicht
Tierschutz im urbanen Raum darf nicht länger eine reine Gewissensentscheidung Einzelner sein. Während im Stadtbild oft nur über die Tiere gestritten wird, bleibt die eigentliche Ursache meist im Dunkeln: Das Fehlen staatlicher Strukturen und klarer kommunaler Verantwortung. Wer heute hilft, übernimmt Aufgaben, für die eigentlich die öffentliche Hand zuständig wäre. Wenn wir über nachhaltige Lösungen für das Zusammenleben in unseren Städten sprechen, müssen wir über strukturelle Veränderungen reden – und zwar weit über das ehrenamtliche Engagement hinaus.
Tierschutz ist in Deutschland als Staatsziel im Grundgesetz verankert. Diese Verpflichtung darf nicht an der Artgrenze enden: Sie gilt für das Haustier genauso wie für die Stadttaube in der Fußgängerzone. Es ist ein unhaltbarer Zustand, dass sich Stadtverwaltungen flächendeckend aus der Verantwortung ziehen und die Versorgung verletzter oder kranker Tiere fast ausschließlich auf die Schultern von Privatpersonen und Vereinen wie StraßenTAUBE & StadtLEBEN e.V. abladen.
Die einzige nachhaltige und tierschutzgerechte Lösung ist die Etablierung flächendeckender, betreuter Taubenhäuser nach dem „Augsburger Modell“. Nur hier kann eine kontrollierte Fütterung stattfinden, der Bestand durch den Austausch von Eiern gegen Attrappen tierschutzkonform reguliert und die Verschmutzung der öffentlichen Plätze effektiv reduziert werden. Es ist eine klassische Win-Win-Situation für Mensch und Tier – was fehlt, ist lediglich der politische Wille zur Finanzierung dieser präventiven Maßnahmen.
Es ist ein Paradoxon unseres Tierschutzsystems, dass viele Tierheime Stadttauben immer noch abweisen oder deren medizinische Versorgung nicht gewährleisten können. Hier müssen Tierheime endlich ihrer Aufnahme- und Versorgungspflicht nachkommen. Gleichzeitig brauchen wir die Errichtung professioneller, öffentlich finanzierter Stadttaubenpflegestationen. Es kann nicht sein, dass engagierte Bürger ihre eigenen Wohnzimmer in Behelfskliniken verwandeln und Tierarztkosten aus privater Tasche zahlen, während die öffentliche Verwaltung wegsieht. Eine flächendeckende medizinische Infrastruktur muss Teil der kommunalen Daseinsvorsorge werden.
Die Vereine leisten heute die Arbeit, die eigentlich eine staatliche Kernaufgabe wäre. Dieses Engagement darf nicht nur stillschweigend geduldet werden – es muss massiv gefördert werden: finanziell, logistisch und rechtlich. Wer ehrenamtlich hilft und Verantwortung übernimmt, verdient Rückendeckung durch die Stadt, anstatt durch bürokratische Hürden oder unverhältnismäßige Bußgelder für notwendige Hilfsmaßnahmen behindert zu werden.
Fazit: Wir brauchen eine Abkehr von der bloßen Verdrängung hin zu einem aktiven, professionellen Stadttaubenmanagement. Tierschutz im urbanen Raum ist eine soziale Aufgabe, die wir weg von der privaten Belastung hin zur kommunalen Verantwortung führen müssen. Nur mit professionellen Strukturen und echter Zusammenarbeit können wir das Elend auf unseren Straßen dauerhaft beenden.
Seit 2002 ist der Tierschutz in Deutschland im Grundgesetz verankert. Das bedeutet: Der Staat ist verpflichtet, die Tiere als Mitgeschöpfe vor vermeidbarem Leiden zu bewahren. Doch in unseren Innenstädten klafft eine gewaltige Lücke zwischen Verfassungsanspruch und Realität.
Selektiver Tierschutz ist verfassungswidrig
Das Staatsziel Tierschutz unterscheidet nicht zwischen dem Hund auf dem Sofa und der Taube auf dem Dach. Dennoch wird die Stadttaube oft rechtlos gestellt. Während für andere Tiere Rettungsketten und öffentliche Gelder bereitstehen, wird das Elend der Tauben zur „Privatsache“ von Tierschützern erklärt. Das ist rechtlich nicht haltbar.
Vom Abwehrkampf zur Fürsorgepflicht
Städte und Kommunen agieren oft noch so, als sei die Verdrängung der Tiere ihre einzige Aufgabe. Doch als Staatsziel verpflichtet der Tierschutz zum aktiven Handeln. Das bedeutet:
Schutz statt Vergrämung: Qualvolle Abwehrmaßnahmen widersprechen dem Grundgesetz.
Versorgung statt Hunger: Das bewusste Aushungernlassen von Populationen ist mit dem Staatsziel nicht vereinbar.
Strukturen schaffen: Die Kommunen müssen Konzepte wie betreute
Taubenhäuser finanzieren, um ihrer Schutzpflicht nachzukommen.
Fazit: Wer Stadttauben schützt, tut dies nicht aus einer „Marotte“ heraus – er setzt geltendes Verfassungsrecht um. Es ist Zeit, dass die Kommunen ihre Verantwortung anerkennen und aufhören, das Staatsziel Tierschutz allein auf dem Rücken des Ehrenamts auszutragen.
Artikel 20a des Grundgesetzes verpflichtet den Staat, die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere zu schützen.
Dieser Verfassungsauftrag gilt nicht nur für seltene Arten in entlegenen Biotopen, sondern auch für jene Tiere, die mit uns in den Städten leben – oft übersehen, manchmal verachtet, aber ebenso schutzwürdig: die Stadttauben.
Stadttauben sind keine „Schädlinge", sondern Nachfahren domestizierter Haustauben, die durch menschliche Nutzung entstanden sind. Ihre Existenz in urbanen Räumen ist kein Zufall, sondern Folge menschlicher Verantwortung. Sie sind auf unsere Fürsorge angewiesen- auf artgerechte Fütterung, medizinische Versorgung und sichere Rückzugsorte wie betreute Taubentürme.
Wer Tierschutz ernst nimmt, muss auch Stadttauben ernst nehmen.
Das bedeutet: keine pauschalen Verbote, keine Vertreibung, keine Ignoranz. Sondern konstruktive Lösungen, die Hygiene, Mitgefühl und Verantwortung miteinander verbinden. Betreute Taubenschläge mit Eieraustausch sind ein Beispiel dafür, wie kommunaler Tierschutz gelingen kann – wissenschaftlich fundiert, rechtlich abgesichert und ethisch vertretbar.
Tierschutz ist kein Luxus, sondern Verfassungsauftrag.
Und Herzliebe ist kein Widerspruch zur Sachlichkeit – sie ist ihr Fundament. Denn wer mit dem Herzen sieht, erkennt: Auch die vergessene Taube auf dem Pflaster gehört zu uns. Auch sie ist Teil unserer Stadt. Auch sie verdient Schutz.
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