Wissenschaftlich gesehen sind Stadttauben keine Wildtiere, sondern verwilderte Haustiere-Staßentaube Columba livia forma domestica.
Sie sind die Nachfahren von Zuchttauben, die der Mensch über Jahrhunderte für seine Zwecke (Briefverkehr, Sport, Hobby) selektiert hat.
Das Problem: Ihr angezüchteter „Brutzwang“ bleibt bestehen, auch wenn kein Futter da ist. Hunger führt bei ihnen nicht zu weniger Nachwuchs, sondern nur zu elendigen Lebensbedingungen und kranken Tieren.
Die rechtliche Sicht: Da sie rechtlich eher wie ausgesetzte Haustiere zu betrachten sind, widerspricht ein striktes Fütterungsverbot dem Tierschutzgesetz (§ 1), das besagt, dass niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen darf.
Ein reines Fütterungsverbot löst keine Probleme, es verschiebt sie nur.
Hunger macht mobil: Hungrige Tiere suchen noch intensiver in Cafés oder Fußgängerzonen nach Abfällen (Pommes, Backwaren), was zu mehr Konflikten mit Menschen führt.
Die Lösung: Das „Augsburger Modell“. Durch betreute Taubenschläge werden die Tiere an einen festen Ort gebunden. Dort erhalten sie artgerechtes Futter und – der wichtigste Punkt – ihre Eier werden gegen Attrappen aus Gips getauscht. Nur so lässt sich die Population tierschutzgerecht und effektiv kontrollieren.
Hier geht es um den ethischen Kern: Wir haben diese Tiere in unsere Städte geholt.
Vom Nutztier zum „Schädling“: Es ist ein menschliches Versäumnis, Tiere erst für unsere Zwecke zu züchten und sie dann sich selbst zu überlassen, wenn sie nicht mehr „funktionieren“.
Empathie zeigen: Eine Stadt zeigt ihren Charakter darin, wie sie mit ihren schwächsten Bewohnern umgeht. Stadttauben sind auf unsere Hilfe angewiesen, da sie in der versiegelten Stadtlandschaft kaum natürliche Futterquellen (Körner/Samen) finden.
Das neue Fazit:
Ein modernes Stadtmanagement sollte Tauben nicht als Last, sondern als Mitgeschöpfe betrachten. Der Wechsel von Verboten hin zu betreuten Taubenschlägen sowie kontrollierten Futterplätzen ist der einzige Weg, der sowohl der Hygiene in der Stadt als auch dem Tierschutz gerecht wird. Nur durch diese fachnahen Konzepte lassen sich die Tiere an feste Orte binden, artgerecht versorgen und die Population durch Eiertausch nachhaltig und friedlich regulieren.
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Stuttgarter Nachrichten
Stadttauben haben keine Freunde, denn über diese Tiere kursieren viele üble Gerüchte. Sie verhungern vor unseren Augen, weil ihn keiner zu Fressen gibt. Gleich mehrere Gemeinderatsfraktionen wollen nun das Fütterungsverbot für Tauben lockern.
S-Mitte - Tauben finden in der Stadt kaum artgerechtes Futter.
Die Behauptung, dass die Vögel sich auf den Feldern ernähren könnten, ist nicht haltbar, schreiben in ihrem gemeinsamen Antrag Die Fraktion, Linke, SÖS, Piraten und Tierschutzpartei. Denn die domestizierte Stadttaube sei standorttreu. Sie brüte öfter im Jahr als wilde Tiere, und es sei wissenschaftlich widerlegt, dass das Füttern zur massiven Vermehrung führe.
„Im Winterhalbjahr haben die Tauben fast nur ungeeignete Abfälle von Nahrungsmitteln zur Verfügung, welche zu Krankheiten bei den Tieren führen können. Deshalb müssen die Tauben aus Gründen des Tierschutzes ganzjährig an kontrollierten Fütterungsplätzen mit Futter versorgt werden“, fordern die Stadträte.
Die Polizeiverordnung der Landeshauptstadt Stuttgart zur Abwehr von Tauben- und Wasservögeln ausgehenden Gefahren solle ausgesetzt werden an Taubenschlägen und Fütterungsplätzen, die vom Tierschutzverein oder von Dritten mit Zustimmung der Stadt zur Regulierung des Taubenbestandes betreut werden.
Schon seit Jahren stößt die Stuttgarter Tierschützerin und Taubenretterin Britta Oettl in genau dieses Horn und macht auf die Misere der Stadttauben aufmerksam.
Das Fütterverbot, sagte sie etwa gegenüber unserer Zeitung, „treibt die Tiere massenweise in den qualvollen Hungertod“.
In den Augen vieler Großstädter seien Tauben nachgerade abstoßende Dreckschleudern, die Bazillen ventilieren und die Stadt verkoten. Sie zu füttern sei Tabu. Laut Britta Oettl ist all das wissenschaftlich widerlegter Nonsens, der lediglich ein diffuses Unbehagen bedient und den Blick für das Leid der Tiere verstellt.
Das Bundesgesundheitsministerium bestätige, dass Tauben keine Krankheitsüberträger seien, so Oettl: „Der eigene Hund, die eigene Katze sind da viel gefährlicher.“
Zeitungsartikel unter: https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.s-mitte-futterplaetze-fuer-hungernde-stadttauben-gefordert.1c0faa1a-8686-42f4-b344-07e78d68ed42.htm
In ihrem Schreiben vertritt Dr. Tönnies eine sehr klare tierschutzrechtliche und fachmedizinische Position zur Fütterung von Stadttauben. Hier sind die Kernpunkte des Inhalts:
Dr. Tönnies betont (ähnlich wie Marco König), dass Stadttauben keine Wildtiere sind, sondern von der Haustaube abstammende, verwilderte Haustiere.
Die Folge: Sie haben einen domestizierten Bruttrieb, der sie zwingt, ganzjährig Eier zu legen, unabhängig vom Nahrungsangebot. Ein Entzug von Futter führt also nicht dazu, dass sie weniger brüten, sondern dass die Küken im Nest elendig verhungern.
Sie argumentiert, dass Fütterungsverbote tierschutzwidrig sind.
Ohne ein kontrolliertes Fütterungsangebot (z. B. in Taubenschlägen) leiden die Tiere unter massivem Hunger.
Dies erfüllt ihrer Ansicht nach den Straftatbestand der Tierquälerei (§ 17 TierSchG), da den Tieren ohne vernünftigen Grund erhebliche Leiden zugefügt werden.
Ein sehr wichtiger medizinischer Punkt in ihrem Schreiben ist der sogenannte „Hungerkot“:
Wenn Tauben nicht artgerechtes Futter (Müll, Essensreste) fressen oder hungern, wird ihr Kot flüssig und ätzend.
Dr. Tönnies stellt klar: Erst durch eine kontrollierte Fütterung mit artgerechtem Körnerfutter wird der Kot fest und verliert seine aggressive Wirkung auf Gebäude. Fütterungsverbote verschlimmern also das Verschmutzungsproblem, anstatt es zu lösen.
Sie plädiert in der Stellungnahme massiv für das „Augsburger Modell“:
Einrichtung von betreuten Taubenschlägen.
Gabe von artgerechtem Futter und Wasser.
Eieraustausch: Nur so lässt sich die Population tierschutzkonform reduzieren.
Sie verweist darauf, dass Stadttauben als Fundtiere im Sinne des BGB zu betrachten sind. Die Kommunen seien daher in der Pflicht, für diese Tiere zu sorgen, anstatt sie durch Verbote auszuhungern.
Zusammengefasst: Das Schreiben von Dr. Tönnies ist ein flammendes Plädoyer gegen die Kriminalisierung der Fütterung und für eine fachlich fundierte, tierfreundliche Lösung des Stadttauben-Themas durch die Kommunen.
Stellungnahme zur Fütterung von Stadttauben
(Columba livia forma domestica)
Tierarztpraxis Dr. med. vet. K. Tönnies 20.11./12.12.2022
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Stadttauben sind keine Wildtiere, auch wenn sie oft so wahrgenommen werden. In der Rechtsauffassung von Dr. Christoph Maisack und der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutz (DJGT) sind sie das Resultat unserer eigenen Geschichte: verwilderte Haustiere-Straßentaube Columba livia forma domestica
Als Nachfahren von Zucht- und Brieftauben wurden sie auf Merkmale wie Standorttreue und einen extremen „Brutzwang“ gezüchtet – Eigenschaften, die ihnen in der Freiheit zum Verhängnis werden. Das heutige Leid der Stadttauben ist somit kein Naturereignis, sondern ein vom Menschen verursachtes Tierschutzproblem.
Dr. Maisack leitet aus der Herkunft der Tiere eine klare juristische Kette ab, die die Kommunen in die Pflicht nimmt:
Keine Herrenlosigkeit: Ein Haustier wird nicht dadurch „wild“, dass es entfliegt oder ausgesetzt wird. Da das Aussetzen von Tieren nach § 3 TierSchG verboten ist, bleibt das ursprüngliche Eigentum rechtlich bestehen (eine sogenannte nichtigere Dereliktion).
Der Fundtier-Status: Da Stadttauben besitzlose Haustiere sind, deren Eigentümer nicht ohne Weiteres ermittelt werden kann, greift das Fundrecht des BGB (§§ 965 ff.). Jedes verletzte oder hilfsbedürftige Tier, das aufgegriffen wird, muss daher rechtlich wie eine Fundsache behandelt werden.
Kommunale Zuständigkeit: Die Fundbehörde (in der Regel die Stadt oder Gemeinde) ist gesetzlich zur Verwahrung und Versorgung von Fundtieren verpflichtet. Dies beinhaltet Nahrung, Unterbringung und medizinische Notversorgung.
Aus dieser Einstufung ergibt sich, dass klassische Methoden der Bestandsregulierung rechtlich höchst fragwürdig oder schlicht illegal sind:
Tötungsverbote: Da es mit dem Augsburger Modell (betreute Taubenschläge mit Eiertausch) eine tierschutzkonforme Alternative gibt, fehlt für die Tötung von Tauben der nach § 17 TierSchG erforderliche „vernünftige Grund“.
Fütterungsverbote: Diese führen oft zu „Hungerkot“ und qualvollem Verhungern, was laut Maisack gegen das Staatsziel Tierschutz (Art. 20a GG) verstößt, solange keine kontrollierte Versorgung in Schlägen angeboten wird.
Rechtsgutachten zum rechtlichen Status von Stadttauben (20.01.2021)
Autor: Dr. Christian Arleth (im Auftrag der Landestierschutzbeauftragten Berlin).
Kern: Das umfassendste Gutachten zur Fundtiereigenschaft und der Garantenstellung der Kommunen.
Kurzstellungnahme der DJGT zu Taubentötungen (11.11.2023)
Autoren: Dr. Christoph Maisack & Dr. Barbara Felde.
Kern: Aktuelle rechtliche Bewertung der Unzulässigkeit von Tötungen und Bestätigung des Status als verwilderte Haustiere.
DJGT Kurzstellungnahme Taubentötungen (11.11.2023)
Thema: Aktuelle rechtliche Einordnung gegen Tötungen (Fall Limburg).
Ministerielle Stellungnahme zum Umgang mit Fundtieren (10.01.2017)
Herausgeber: Ministerium für Ländlichen Raum BW (unter Mitwirkung von Dr. Maisack).
Kern: Offizielle behördliche Herleitung der Fundtier-Versorgungspflicht.
Themenseite der DJGT - Stadttauben (Laufend aktualisiert)
Herausgeber: Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V.
Kern: Die offizielle Plattform für alle juristischen Fachbeiträge und aktuellen Urteile zum Thema.
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„Stellungnahme der Landestierschutzbeauftragten (LTSB) zum Artikel ‚Haustaube‘ im Themenkomplex ‚Schädlinge und Schädlingsbekämpfung‘ des Umweltbundesamtes“.
Es wurde am 2. Februar 2021 unter Federführung von Dr. Marco König (Sachsen-Anhalt) im Namen aller neun damaligen Landestierschutzbeauftragten verfasst.
Hier kannst du das Dokument im Original nachlesen:
Fehlerhafte Einordnung als Schädling: König kritisiert, dass das UBA die Taube pauschal unter „Schädlinge“ führt. Er verweist darauf, dass Studien (z. B. des RKI) belegen, dass von Tauben kein höheres Gesundheitsrisiko ausgeht als von Heimtieren.
Tierschutzwidrigkeit von Vergrämungsmitteln:
Spikes & Netze: Er bemängelt, dass im UBA-Text Hinweise auf die Verletzungsgefahren fehlen. Spikes führen oft zu schwersten Verletzungen; Netze müssen straff gespannt sein, um nicht zur Todesfalle zu werden.
Stromschläge: Der Einsatz von stromführenden Systemen wird als unzulässig kritisiert, da die Wirkung auf das Tier (Schmerzintensität) nicht sicher vorherzusagen ist.
Fütterungsverbote: König stellt klar, dass Fütterungsverbote ohne Alternativangebot (Taubenschlag) zum grausamen Verhungern von Küken führen, was nach § 1 TierSchG strafbar ist.
Marco König hat bereits früher (2019) zusammen mit anderen Tierschutzbeauftragten eine dezidierte Stellungnahme gegen Klebepasten/Gele veröffentlicht, da diese das Gefieder verkleben und zu langem Leiden führen.
Dr. med. vet. Marco König ist der Landestierschutzbeauftragte von Sachsen-Anhalt. Er agiert als unabhängiger Berater der Landesregierung und ist Experte für den Bereich Tierschutzrecht und Stadttaubenmanagement.
Detaillierte Ausarbeitung der Landestierschutzbeauftragten über die „Tierschutzgerechte Bestandskontrolle“ (Stadttaubenkonzept), die als Goldstandard gilt:
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Annette Rösener
Weiterentwicklung des Karlsruher Stadttaubenkonzepts
„Basler Modell“ oder „Augsburger Aktion“?
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