Datum: 29.10.2021
Gutachten von Dr. iur. Christian Arleth (juristischer Referent der Landestierschutzbeauftragten) in Zusammenarbeit mit (extern) Dr. med. vet. Jens Hübel (z.B. Zier-, Zoo- und Wildvögel), Tierärztliche Beratung, Gutachten und Forschung mit den Schwerpunkten Vögel (inkl. Nutzgeflügel), Tierschutz, Tierversuche:
(A) Existieren rechtliche Pflichten des Staates im Zusammenhang mit den Herausforderungen der dauerhaften tierschutzrechtlichen Problematik bei sogenannten „Stadttauben“ (columba livia forma domestica)?
(B) Wenn ja, bei welchen Behörden liegen die Zuständigkeiten für die Erfüllung dieser Pflichten im Land Berlin?
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Alle Arikel und weitere Infos und Gutachten auf der Homepage :
https://www.berlin.de/lb/tierschutz/stellungnahmen/artikel.1080602.php
Das Berliner Stadttaubenkonzept unter : https://www.berlin.de/lb/tierschutz/tauben/artikel.1334314.php#:~:text=Das%20Berliner%20Stadttaubenkonzept%20%2D%20Berlin.de.
Ein Gutachten, das von Dr. Kathrin Herrmann, Tierschutzbeauftragte des Landes Berlin, in Auftrag gegeben wurde, hat diese Verbote nun jedoch als rechtswidrig und Verstoß gegen das Tierschutzgesetz eingestuft – und gegen das Fundrecht. Der Grund: Stadttauben seien keine Wild-, sondern Haustiere.
Dem Gutachten zufolge handelt es sich bei Stadttauben (Columba livia forma domestica) in Deutschland immer um ehemalige Haustiere oder deren Nachkommen, die auch Generationen später das ihnen angezüchtete Verhalten – wie zum Beispiel den Brutzwang – nicht verlieren. Genanalysen haben ergeben, dass sich Stadttauben nicht mit Wildtaubenarten paaren, sodass die Nachkommen gezüchteter Tauben genetisch nicht „verwildert“ sind. Somit besteht weiterhin eine Fürsorgepflicht für die domestizierten Tiere.
Da die ursprünglichen Eigentümer der Vögel nicht mehr ermittelt werden könnten, sei die Erfüllung der Halterpflichten Aufgabe der Kommunen. Diese müssten sich um Fütterung, Pflege und tierärztliche Versorgung der Tauben kümmern – täten aber genau das Gegenteil.
„Soweit in deutschen Kommunen noch Taubenfütterungsverbote existieren, sind diese als Landesrecht rechtswidrig, da sie gegen das höherrangige Bundestierschutzgesetz und das Staatsziel Tierschutz im Grundgesetz verstoßen“, sagt Dr. Christian Arleth, juristischer Referent der Landestierschutzbeauftragten. „Deutsche Kommunen stehen sowohl tierschutzrechtlich als auch nach dem Fundrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs in der Pflicht.“
Der beste Weg zur Umsetzung sei für Kommunen und Tiere die Errichtung betreuter Taubenschläge, in denen die Eier gegen Gipsimitate ausgetauscht würden und die Population kontrolliert werden könne. „Wie langjährige Erfahrungen von funktionierenden Taubenschlägen zeigen, ist dieses Konzept geeignet, Stadttauben an einen festen Standort zu binden“, erklärt Herrmann. So würden auch immense Kosten für Stadtreinigung und Vergrämungsmaßnahmen eingespart. „Wir haben die Chance, win-win-Situationen zu schaffen – für Menschen und Tiere.“
Unabhängig davon, welchen Ausgang der Prozess hat und ob die Fütterungsverbote bundesweit gekippt werden müssen, sollte man Stadttauben generell nicht mit Brot füttern. Nicht nur, weil es die Tiere krank macht, sondern auch, weil durch stärkehaltiges Futter der Taubenkot saurer wird, wodurch die Substanz von Gebäuden noch stärkeren Schaden nehmen kann. Wer richtig füttern möchte, bringt Stadttauben Hülsenfrüchte oder Kerne mit – und wer die Arbeit der kommunalen Taubenschläge unterstützen möchte, lässt das Füttern ganz bleiben.
Ganzer Atikel unter :
https://nationalgeographic.de/tiere/2022/02/gutachten-fuettern-von-stadttauben-darf-nicht-verboten-werden/?fbclid=IwAR1m5vddZ7i6wcz63LXbkhUQJ8XtSMKkU65OCaeJuJ2OxZrLMOXyV4PoVxI
Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V.
Kurzstellungnahme zu der Frage:
Ist die Tötung von Stadttauben zur Bestandsreduktion der
Taubenpopulation in Innenstädten zulässig?
Berlin, 11. November 2023
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„Tötet die Tauben“? – Zugegeben, der Titel dieser Arbeit macht im ersten Moment etwas stutzig. Denn diese Arbeit soll keinesfalls als ein Beitrag gegen Tauben aufgefasst werden. Im Gegenteil: Sie
untersucht die Zeitungsberichterstattung über Tauben und ihren Zusammenhang mit Entscheidungen im politischen Stadttaubenma-nagement. Nun könnte man fragen, ob es nicht auch wichtigere Themen für
eine Masterarbeit gibt als Stadttauben. Die gibt es mit Sicherheit. Doch eines soll diese Arbeit insbesondere durch das Thema „Stadttauben“ schaffen: Ein Wirkungs- geflecht zwischen verschiedenen
gesellschaft lichen Ebenen sichtbar und nachvollziehbar zu machen und zwar besonders die Kopplung von journalistischer Berichterstattung mit denaktuellen politischen Entscheidungen einer Stadt
Was Medien mit dem politischen Stadttaubenmanagement zu tun haben.
Eine vergleichende Diskursanalyse der Zeitungsberichterstattung in
München und Ingolstadt.
Gutachter: Prof. Dr. Michael Meyen
Vorgelegt von:Minea Pejic München, den 27.09.2019